Einschränkungen der Freizeitnutzung an der Brenz im Eselsburger Tal

Landratsamt Heidenheim erlässt Verordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs

Stetig wachsende Besucherzahlen im Naturschutzgebiet Eselsburger Tal bei Herbrechtigen haben in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg von Bootsfahrten auf der Brenz geführt. Das hat negative Auswirkungen auf die Brenz und die im Naturschutzgebiet vorhandenen wertvollen Lebensräume. Um den Schutzstatus nicht zu gefährden und um weitere Beeinträchtigungen zu vermeiden, werden die Freizeitaktivitäten an der Brenz eingeschränkt. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium, der Gemeinde Herbrechtingen und nach Anhörung der betroffenen Verbände, hat das Landratsamt Heidenheim eine Rechtsverordnung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs im Eselsburger Tal erlassen. Mit der ab dem 01. April geltenden Verordnung wird die stark frequentierte Brenzstrecke zwischen Herbrechtingen-Bolheim (Sportanlagen) und Herbrechtingen (Heimatmuseum) zur Hauptbrutzeit vom 01. April bis zum 15. Juli gänzlich und in der Zeit vom 16. Juli bis 30. September an Samstagen und Sonntagen für sämtliche Wasserfahrzeuge und für das Baden gesperrt. Darüber hinaus sind die Alt- und Nebenarmbereiche der Brenz für sämtliche Aktivitäten ganzjährig gesperrt. Der Ein- und Ausstieg ist nur an den gekennzeichneten Stellen zulässig. Die Beschränkung des Gemeingebrauchs des Gewässers und die Regelungen zum Verhalten im Uferbereich dienen dem Schutz, dem Erhalt und der weiteren Entwicklung der Brenz. Die Brenz im Eselsburger Tal ist ein besonders naturnahes Gewässer und damit Lebensraum für seltene und teilweise in ihrem Bestand bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

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